Vermieterehepaar scheitert vor dem BFH: Instandhaltungsrücklage erst absetzbar, wenn das Geld ausgegeben wird

Gebäudeinstandhaltung ist teuer, daher sind die Kosten steuerlich absetzbar. Das aber erst, wenn das Geld für Reparaturen & Co. auch wirklich ausgegeben wird, hat der BFH im Falle einer Wohnungseigentümergemeinschaft entschieden.

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