Schwerbehinderte und reiseunfähige Parteien sind in Sachen Videoverhandlung besonders schutzwürdig, hat der VerfGH Baden-Württemberg klargestellt. In dem Fall lehnte das AG die Videoverhandlung mehrfach ab, obwohl eine Partei reiseunfähig ist.

Wie weit reichen die Hinweispflichten für Reisebüros? Das LG Köln


