Zwei Thüringer AfD-Abgeordnete klagten dagegen, dass der Landesverfassungsschutz Anfragen zum Betrieb von Social-Media-Konten nicht beantwortet hat. Mit teilweisem Erfolg: Die Anzahl der genutzten Fake Accounts etwa müsse das Amt nennen.

Das OVG in NRW hat es nun besiegelt: BSW-Spitzenkandidatin Sahra


