Wer Essen und Trinken in Einweg-Verpackungen verkauft, zahlt in Tübingen eine Steuer. Dass das verfassungsgemäß ist, entschied nun das BVerfG. Die bekannte Fast-Food-Kette dürfte das nicht freuen, denn das Modell geht richtig ins Geld.

<p>Die Verbraucherzentrale hat in den vergangenen Wochen mehrere Festivalangebote überprüft