Urteil im Prozess um „Querdenker“-Gründer: Kein Betrug, aber Steuerhinterziehung

Michael Ballweg war das Gesicht von „Querdenken“ während der Corona-Pandemie. Das LG Stuttgart sprach ihn nun wegen Betruges frei, verurteilte ihn jedoch wegen vollendeter und versuchter Steuerhinterziehung. 

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