„Die Rechte“ wollte einen Fackelmarsch durch Dortmund veranstalten und blieb mit Klagen gegen das Verbot erfolglos. Auch vor dem BVerfG gab es eine weitere Niederlage.
Per Gesetz verpflichtet die Staatsregierung Hochschulen und Schulen zu einer
„Die Rechte“ wollte einen Fackelmarsch durch Dortmund veranstalten und blieb mit Klagen gegen das Verbot erfolglos. Auch vor dem BVerfG gab es eine weitere Niederlage.
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