Unzulässige Verfassungsbeschwerde der Partei „Die Rechte“: Fackelmarsch-Verbot bleibt unangetastet

„Die Rechte“ wollte einen Fackelmarsch durch Dortmund veranstalten und blieb mit Klagen gegen das Verbot erfolglos. Auch vor dem BVerfG gab es eine weitere Niederlage.

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