Wer mit einem “Palästinensertuch” die Gedenkstätte im ehemaligen KZ Buchenwald besuchen möchte, muss damit rechnen, möglicherweise abgewiesen zu werden. Das Thüringer OVG bestätigt die erstinstanzliche Entscheidung.

Die Bundesanwaltschaft hofft immer noch auf eine Einstufung der Nazi-Kampfsportgruppe


