Stoffstrombilanzverordnung ist Geschichte – Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt

Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde heute im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden. Landwirtinnen und Landwirte mussten nachweisen, in welchem Umfang Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor in einen Betrieb hineingehen und ihn wieder verlassen. In der Praxis hatte sie sich als bürokratisch und nicht zielführend erwiesen.

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