Staatliche Tierhaltungskennzeichnung: Verlängerte Übergangsfrist tritt in Kraft

Die Übergangsregelung zur Tierhaltungskennzeichnung wird angepasst und bis zum 1. März 2026 verlängert: Die Erste Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt morgen in Kraft. Somit bekommen die Bundesländer, die das Gesetz vollziehen und kontrollieren, mehr Zeit zur Umsetzung, damit die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung vom ersten Tag an einwandfrei funktioniert. Auch den Lebensmittelunternehmern wird mehr Spielraum gegeben, die neue Kennzeichnung in der Praxis umzusetzen.

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