Das nächste Sozialgericht entscheidet zur Bezahlkarte: Behörden müssten immer die persönlichen Lebensumstände der Geflüchteten berücksichtigen. Leistungen nur über die Bezahlkarte zur Verfügung zu stellen, reicht demnach nicht immer aus.

Der EGMR hat Deutschland wegen der Abschiebung eines syrischen Flüchtlings


