Seit die Bezahlkarte für Asylbewerber im Mai eingeführt wurde, beschäftigt sie reihenweise die Sozialgerichte, so nun auch das SG München. Dieses hat entschieden: Vorerst ist gegen den Einsatz der Bezahlkarte nichts einzuwenden.

2022 verurteilte das OLG Koblenz einen Syrer nach dem Weltrechtsprinzip


