<p>Ziel der Sammelklage gegen Meta ist es, dass Betroffene des Facebook-Datenlecks einfacher Schadenersatz geltend machen können – und zwar bis zu 600 Euro. Am 10. Oktober beginnt der Prozess am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Betroffene in Deutschland können sich weiterhin der Sammelklage der Verbraucherzentrale anschließen.</p>

Eine Verletzung während des Dienstsports ist nicht sofort ein Dienstunfall,


