Revision vorm BGH erfolgreich, Ausgang der Berufung noch offen: Schufa muss erledigte Zahlungsstörungen nicht sofort löschen

Die Schufa darf Einträge zu Zahlungsausfällen grundsätzlich auch dann noch speichern, wenn sich die betreffende Zahlungsstörung erledigt hat, weil die Forderung beglichen wurde. Das entschied der BGH. Der Rechtsstreit geht nun aber weiter.

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