Der EuGH ist seit Jahren mit der hohen Zahl an Vorabentscheidungsersuchen überlastet. Ab Oktober wird das EuG die Zuständigkeit in sechs Sachgebieten übernehmen. Die Satzungsreform sieht auch die Offenlegung von Parteischriftsätzen vor.
Schulden möchte niemand erben, ein Erbe kann man deshalb ausschlagen.