Wie im Mai 2024 auf Sylt kam es nun auch bei einer Party bei einem Berliner Tennis- und Hockeyclub zu ausländerfeindlichen Gesängen. Der Club distanziert sich und will Anzeige erstatten. Die Berliner Polizei sieht kein strafbares Verhalten.

Der BGH hat beschlossen, seine Entscheidung in der Urheberrechtsklage des


