Vertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung ist ein Examensklassiker. Wenn es sich dann noch um einen Pferdefall handelt, reiben sich Prüfungsämter die Hände. Vor dem OLG Braunschweig ging es um einen Musterfall der Anfechtungsproblematik.

Schutzberechtigte dürfen dazu verpflichtet werden, an Integrationskursen teilzunehmen und Abschlussprüfungen


