Das VG Berlin entschied, dass die FDP zu irrelevant sei, um zur Wahlkampfsendung des RBB eingeladen zu werden. Das bestätigte das OVG Berlin-Brandenburg nun. Es sieht die Chancengleichheit der Parteien dadurch nicht verletzt.
Hessische Staatsanwaltschaften beklagen sich über zu hohe Belastung. Es fehle