Eine Muslima, die am Steuer ausnahmsweise einen Niqab tragen wollte, ist vor dem OVG NRW gescheitert. Die Begründung des OVG lässt aber erahnen: Einen kleinen Teilerfolg hat sie vielleicht doch errungen.

Das OLG München hat die Anklage gegen die mutmaßliche Linksextremistin