Wer im „Schwarzen Block“ der G20-Randalierer mitgelaufen ist, zeigt, dass er nicht vor Gewalt zur Durchsetzung politischer Ansichten zurückschreckt – und dass er waffenrechtlich nicht zuverlässig ist, hat das OVG Schleswig entschieden.

Auch Jahrzehnte später kämpfen DDR-Opfer um Rehabilitierung. Das BVerfG stellte


