Wer im „Schwarzen Block“ der G20-Randalierer mitgelaufen ist, zeigt, dass er nicht vor Gewalt zur Durchsetzung politischer Ansichten zurückschreckt – und dass er waffenrechtlich nicht zuverlässig ist, hat das OVG Schleswig entschieden.

Allein die juristische Ausbildung reicht nicht: Ein Sozialrichter klagte sich


