OVG NRW zu „Yalla, Intifada“ und „From the River“: Welche Palästina-Parolen verboten werden können – und welche nicht

Israels Existenzrecht in Frage zu stellen, ist nicht per se strafbar, stellte das OVG NRW klar. Zur umstrittenen Strafbarkeit von „From the River to the Sea“ positionierte sich das Gericht nicht, zu „Yalla, yalla, Intifada“ hingegen schon.

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