Israels Existenzrecht in Frage zu stellen, ist nicht per se strafbar, stellte das OVG NRW klar. Zur umstrittenen Strafbarkeit von „From the River to the Sea“ positionierte sich das Gericht nicht, zu „Yalla, yalla, Intifada“ hingegen schon.

Wer in einer deutschen Großstadt ein Haus kaufen will, findet


