Das OVG in NRW hat es nun besiegelt: BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht musste nicht zur populären ARD-Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ eingeladen werden.

Wie bereits seine Schwester Caroline klagt auch Albert gegen deutsche

Das OVG in NRW hat es nun besiegelt: BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht musste nicht zur populären ARD-Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ eingeladen werden.

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