Das OVG in NRW hat es nun besiegelt: BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht musste nicht zur populären ARD-Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ eingeladen werden.

Fast auf den Tag genau vor fünf Jahren brach Corona

Das OVG in NRW hat es nun besiegelt: BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht musste nicht zur populären ARD-Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ eingeladen werden.

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Die Marke wird mehrmals täglich eingeblendet und auch der öffentlich-rechtliche

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