Öffentlich urinieren, im Halteverbot parken und Kollegen beleidigen: Das sollte man nicht tun, schon gar nicht als Polizist. Denn damit verstößt man gegen seine Vorbildfunktion, so das OVG Münster – und kann dafür entlassen werden.

Nach dem Rückzug der SPD-Kandidatin, folgen die gegenseitigen Schuldzuweisungen unter


