OVG Münster bestätigt Entlassung: Pinkelnder Polizist verletzt Vorbildfunktion

Öffentlich urinieren, im Halteverbot parken und Kollegen beleidigen: Das sollte man nicht tun, schon gar nicht als Polizist. Denn damit verstößt man gegen seine Vorbildfunktion, so das OVG Münster – und kann dafür entlassen werden.

Read More

Weitere Themen

Gewerkschaften wollen neue Mitglieder werben und begehren dafür auch einen

Weiterlesen »

Eine Lehramtsreferendarin in Brandenburg wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen, weil

Weiterlesen »

Schluss mit der Preistrickserei: Wer mit Preisermäßigungen lockt, muss diese

Weiterlesen »