OVG Münster bestätigt Entlassung: Pinkelnder Polizist verletzt Vorbildfunktion

Öffentlich urinieren, im Halteverbot parken und Kollegen beleidigen: Das sollte man nicht tun, schon gar nicht als Polizist. Denn damit verstößt man gegen seine Vorbildfunktion, so das OVG Münster – und kann dafür entlassen werden.

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