Die süßen Minischweine müssen weg bleiben. Ihre Haltung in einem allgemeinen Wohngebiet ist bauplanungsrechtlich unzulässig, wie das OVG Koblenz bestätigte.

Das Gesetz zur Absenkung von Mindeststrafen bei Kinderpornografie ist seit
Die süßen Minischweine müssen weg bleiben. Ihre Haltung in einem allgemeinen Wohngebiet ist bauplanungsrechtlich unzulässig, wie das OVG Koblenz bestätigte.
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