Die süßen Minischweine müssen weg bleiben. Ihre Haltung in einem allgemeinen Wohngebiet ist bauplanungsrechtlich unzulässig, wie das OVG Koblenz bestätigte.

Die Ermittler sind sich sicher: Der Todesfahrer von Mannheim hat
Die süßen Minischweine müssen weg bleiben. Ihre Haltung in einem allgemeinen Wohngebiet ist bauplanungsrechtlich unzulässig, wie das OVG Koblenz bestätigte.
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