Die süßen Minischweine müssen weg bleiben. Ihre Haltung in einem allgemeinen Wohngebiet ist bauplanungsrechtlich unzulässig, wie das OVG Koblenz bestätigte.

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Der ehemalige Milliardär René Benko wird im Herbst in Österreich

Beauftragt ein Strafverteidiger einen externen Sachverständigen, so darf dieser Einsicht