Schulden möchte niemand erben, ein Erbe kann man deshalb ausschlagen. Doch was, wenn sich später herausstellt, dass es statt Schulden viel Geld zu erben gab? Das OLG Zweibrücken entschied nun: Für eine Anfechtung ist relevant, warum man irrt.
Wie viel Aufwand muss eine Behörde betreiben, um zu ermitteln,