Mutter und Tochter hatten ein Pony probegeritten und gekauft. Doch das Tier entpuppte sich als Sommerekzemer. Kein Grund für eine Rückabwicklung, entschied das OLG München, das Pony sei grundsätzlich reitbar.

Die EU-Arzneimittelbehörde will über die Zulassung eines neuen Alzheimermedikaments entscheiden,