Schon in erster Instanz hatte Bild wegen der Berichterstattung zum ausländerfeindlichen „Sylt-Video“ eine Niederlage einstecken müssen. Das OLG München bestätigte die Entscheidung nun. Die unverpixelte Verbreitung war unzulässig.

Sabine ist 60 Jahre alt und Kinderkrankenpflegerin. Hier erzählt sie,


