OLG München sieht unzulässige Berichterstattung: Bild verliert wegen Sylt-Videos auch in zweiter Instanz

Schon in erster Instanz hatte Bild wegen der Berichterstattung zum ausländerfeindlichen „Sylt-Video“ eine Niederlage einstecken müssen. Das OLG München bestätigte die Entscheidung nun. Die unverpixelte Verbreitung war unzulässig.

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