Schon in erster Instanz hatte Bild wegen der Berichterstattung zum ausländerfeindlichen „Sylt-Video“ eine Niederlage einstecken müssen. Das OLG München bestätigte die Entscheidung nun. Die unverpixelte Verbreitung war unzulässig.

Der Italien-Urlaub ist schon lange rum, dann flattert ein saftiger