OLG Köln zur Haftung beim Verkehrsunfall: Wer sich nicht anschnallt, kann Mitschuld tragen

Ein schwerer Verkehrsunfall beschäftigt die Zivilgerichte, obwohl der alleinige Unfallverursacher feststeht. Seine Versicherung will einen Teil der Schäden nicht übernehmen, weil eine Mitfahrerin der Geschädigten nicht angeschnallt war.

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