Eine Frau behauptet, seit der Corona-Impfung unter Schmerzen und Schwindel zu leiden, und verlangt vom Hersteller Biontech Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das OLG Koblenz lehnte einen Anspruch ab, ließ jedoch Revision zu.

Ampel-Koalition und CDU/CSU konnten sich nicht auf eine gemeinsame Position


