OLG Karlsruhe zur Warenwerbung: Frisch gezapfter O-Saft muss eindeutig ausgepreist werden

Wenn ein Supermarkt Orangensaft zum Selbstabzapfen bewirbt, muss dabei der Preis pro Liter oder Milliliter angegeben sein. Das hat das OLG Karlsruhe nun klargestellt. Kunden müssten Preise transparent vergleichen können.

Read More

Weitere Themen

Ist die Immobilie, die Sie sich ausgesucht haben, überteuert? Mit

Weiterlesen »

Vor 20 Jahren entschied der BGH, dass Kunden mit Prämiensparverträgen

Weiterlesen »

Das Mordmerkmal der Heimtücke ist umstritten und kompliziert. Der BGH

Weiterlesen »