Wenn ein Supermarkt Orangensaft zum Selbstabzapfen bewirbt, muss dabei der Preis pro Liter oder Milliliter angegeben sein. Das hat das OLG Karlsruhe nun klargestellt. Kunden müssten Preise transparent vergleichen können.

Wer darf mit dem Schloss Neuschwanstein werben? Um die Markenrechte