Behandlungen und operative Eingriffe, die nur der äußerlichen Veränderung dienen, werden oft mit Vorher-Nachher-Bildern beworben. Wenn es sich nicht um medizinisch indizierte Eingriffe handelt, ist das verboten, so das OLG Hamm.
<p>Die Bundesregierung plant die Novellierung der Fernwärme-Verordnung. Florian Munder, Referent