Behandlungen und operative Eingriffe, die nur der äußerlichen Veränderung dienen, werden oft mit Vorher-Nachher-Bildern beworben. Wenn es sich nicht um medizinisch indizierte Eingriffe handelt, ist das verboten, so das OLG Hamm.
Künftig soll es keine Nährwertampel mehr auf trinkbaren Milchprodukten und