Wer einen Blitzer umschubst, zahlt eine Geldstrafe. Und zwar auch dann, wenn das Gerät dabei gar nicht beschädigt wird. Das OLG Hamm konkretisiert in seiner Entscheidung, was „unbrauchbar machen“ nach § 316b StGB bedeutet.

Gestern verstarb Prof. Dr. Folkhard Isermeyer im Alter von 67