OLG Hamm zum „Unbrauchbarmachen“: Blitzerschubsen ist eine Straftat

Wer einen Blitzer umschubst, zahlt eine Geldstrafe. Und zwar auch dann, wenn das Gerät dabei gar nicht beschädigt wird. Das OLG Hamm konkretisiert in seiner Entscheidung, was „unbrauchbar machen“ nach § 316b StGB bedeutet.

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