1932 hat eine jüdische Familie Geld angelegt – und es während der Nazi-Herrschaft wohl nie zurückerhalten. Der Erbe verlangte Auskunft über das Konto und die Auszahlung des Guthabens. Etwaige Ansprüche sind aber verjährt, so das OLG Hamm.

Seminarplanung und Vertrieb von Yoga-Produkten haben nichts mit Religionsausübung zu