Das Jugendamt verklagte eine Kindesmutter wegen einer Unterhaltspflicht – doch das Familiengericht erließ den Beschluss gegen den Vater. Lässt sich der Fehler nachträglich berichtigen? Nein, sagt das OLG. Das heißt: Alles wieder auf Anfang.
<p>Wie sich die Fernwärmepreise bilden, ist für Verbraucher:innen immer wieder


