OLG Frankfurt zum Chaosfall: Einen „wirkungslosen Beschluss“ kann man nicht berichtigen

Das Jugendamt verklagte eine Kindesmutter wegen einer Unterhaltspflicht – doch das Familiengericht erließ den Beschluss gegen den Vater. Lässt sich der Fehler nachträglich berichtigen? Nein, sagt das OLG. Das heißt: Alles wieder auf Anfang.

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