Ein Polizist machte bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung falsche Angaben. Zehn Jahre später, als die Versicherung nicht mehr anfechten konnte, wollte er die Rente einkassieren. Das OLG Braunschweig hält das für rechtsmissbräuchlich.

<p>Die Bundesregierung hat den Beginn der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung von August

