OLG Brandenburg bejaht Widerrufsrecht: Auswahl verschiedener PC-Bauteile ist noch keine Maßanfertigung

Der Käufer eines online erworbenen Notebooks hat ein Widerrufsrecht und zwar selbst dann, wenn das Gerät aus vorgegebenen Standardoptionen individuell konfiguriert und zusammengebaut wurde, so das OLG Brandenburg.

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