Oberlandesgericht rügt Landgericht: Schludrige Digitalisierung der Prozessakte führt zu Verfahrensfehler

Das OLG Saarbrücken verweist einen Rechtsstreit zurück ans LG. Aber nicht, weil es anderer Meinung ist – sondern weil es die übermittelte E-Akte für derart unvollständig hält, dass eine rechtsstaatskonforme Entscheidung unmöglich sei.

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