Ein Baby erlitt ein Schütteltrauma, wohl von den Eltern verursacht. Das Sorgerecht wurde entzogen. Jetzt soll die mittlerweile Zweijährige zurück – unter Auflagen. Das reiche laut BVerfG aus, um einer Kindeswohlgefährdung entgegenzuwirken.

Wer neue Informationen erst in der Berufung vorbringt, ist nicht


