Ein Baby erlitt ein Schütteltrauma, wohl von den Eltern verursacht. Das Sorgerecht wurde entzogen. Jetzt soll die mittlerweile Zweijährige zurück – unter Auflagen. Das reiche laut BVerfG aus, um einer Kindeswohlgefährdung entgegenzuwirken.
<p>Am 20. November kommt das Nationale Bargeldforum zum zweiten Mal