Mit seiner Kündigungsschutzklage hatte der Profifußballer vor dem Arbeitsgericht Mainz Recht bekommen. Nun kündigte der Spieler selbst beim Verein. Jetzt geht es für den Spieler und den Club „nur“ noch um viel Geld.

Um Arbeiten auf Täuschungsversuche zu prüfen, dürfen Universitäten die Daten


