Israel sieht „eine Reihe von tatsächlichen und rechtlichen Fehlern“ und legt Beschwerde gegen die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofes ein. Gleichzeitig beantragt es, die Vollstreckung der Haftbefehle auszusetzen.

Der BGH hat sich mit den Klagen von Facebook-Nutzern im