Wegen der juristischen Niederlagen gibt die Bundesregierung ihre Blockade auf: Afghanische Ortskräfte mit Aufnahmezusage dürfen nach Deutschland einreisen. Bisher saßen sie in Pakistan fest, wo ihnen die Abschiebung drohte.

Wie weit reichen die Hinweispflichten für Reisebüros? Das LG Köln


