Vor 20 Jahren entschied der BGH, dass Kunden mit Prämiensparverträgen wegen unwirksamer Klauseln teils nachträglich Geld zusteht. Aber wie viel?

Allein die juristische Ausbildung reicht nicht: Ein Sozialrichter klagte sich
Vor 20 Jahren entschied der BGH, dass Kunden mit Prämiensparverträgen wegen unwirksamer Klauseln teils nachträglich Geld zusteht. Aber wie viel?
Allein die juristische Ausbildung reicht nicht: Ein Sozialrichter klagte sich
Betrüger brachten eine Frau dazu, das pushTAN-Verfahren beim Online-Banking durchzuführen.
Wegen der juristischen Niederlagen gibt die Bundesregierung ihre Blockade auf: