Das bundesweit aktive Islamische Zentrum Hamburg stand schon länger unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Dass das Verbot so lange gedauert hat, hat mehrere Gründe.
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Das bundesweit aktive Islamische Zentrum Hamburg stand schon länger unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Dass das Verbot so lange gedauert hat, hat mehrere Gründe.
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Das Kriegsdienstverweigerungsrecht gilt nicht ausnahmslos, so der BGH. Was für

Der Generalbundesanwalt hatte Anklage gegen drei Männer der Neonazi-Kampfsportgruppe „Knockout