Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten hat sich für eine weitgehende Regelung zur neuen genomischen Techniken (NGT) ausgesprochen. Aus Sicht des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFRT) ist es sachgerecht, dass künftig Pflanzen und Produkte mit Veränderungen, die so auch in der Natur oder durch herkömmliche Züchtungsmethoden entstehen hätten können, vom EU-Gentechnikrecht ausgenommen werden sollen (Kategorie 1/NGT-1). Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Biotechnologie als Schlüsseltechnologie zu fördern und ihre Anwendung regulatorisch zu erleichtern, auch mit Blick auf die neuen genomischen Techniken.

Das OLG Karlsruhe hielt eine Berufung für unzulässig, weil die


