Ein Unfall auf dem Weg zur Tankstelle ist kein Arbeitsunfall, auch wenn der Verunfallte dort Treibstoff für die Fahrt zur Arbeit nachtanken wollte. Das hat das LSG Baden-Württemberg so entschieden. Es handele sich nicht um einen „Arbeitsweg“.

Das Restaurant nimmt »nur EC«, der Mietwagenverleih nur Kreditkarte –