LSG verneint Arbeitsunfall: Tank leer, Versicherungsschutz weg

Ein Unfall auf dem Weg zur Tankstelle ist kein Arbeitsunfall, auch wenn der Verunfallte dort Treibstoff für die Fahrt zur Arbeit nachtanken wollte. Das hat das LSG Baden-Württemberg so entschieden. Es handele sich nicht um einen „Arbeitsweg“.

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