Auch Wohneigentümer können Bürgergeld bekommen, sofern ihre Wohnfläche eine bestimmte Größe nicht überschreitet. Dass die vom Gesetzgeber jüngst festgelegten Grenzen großzügig, aber auch ziemlich verbindlich sind, hat das LSG entschieden.

<p>Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)