LSG Sachsen-Anhalt zur Vorbereitung eines Referats: Schüler beim Sonnenblumenpflücken nicht unfallversichert

Für eine bessere Note will ein Schüler eine Blume pflücken. Dabei kommt es zu einem schweren Unfall. Wann er hierbei gesetzlich unfallversichert ist, entschied nun das LSG Sachsen-Anhalt.

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