Wenn Menschen die Betreuung von Angehörigen übernehmen, verschwimmen die Grenzen: Was ist noch Familienangelegenheit, was ist schon Betreuungsaufgabe? Davon hängt ab, ob und welcher Versicherungsschutz greift. Jetzt entschied das LSG.

7,5 Gramm und nicht mehr: Nach dem 1. Strafsenat folgen