Wenn Menschen die Betreuung von Angehörigen übernehmen, verschwimmen die Grenzen: Was ist noch Familienangelegenheit, was ist schon Betreuungsaufgabe? Davon hängt ab, ob und welcher Versicherungsschutz greift. Jetzt entschied das LSG.

Eine Sondersitzung braucht der Bundestag noch, um über die von