Auch wenn man einen Untermietvertrag hat und an seine Eltern Miete zahlt, zählt dies nicht als eigenständiges Wohnen. Ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe wies das LSG NRW aus diesem Grund ab.

Der Landesbetrieb Straßen.NRW hatte die Sträucher am Grundstück eines Rentners


