LSG Niedersachsen-Bremen verneint Kostenerstattung: MS-Patientin muss ihren Stimulationsanzug selbst bezahlen

Ein Anzug, der Spastiken reduziert und Muskeln stärkt: Eine an Multipler Sklerose erkrankte Frau profitiert sehr von ihrem Hilfsmittel. Die 8.700 Euro, die sie dafür bezahlt hat, bekommt sie von der Krankenkasse aber nicht zurück, so das LSG.

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