Zählt Jugendarrest als Freiheitsentziehung? Ja, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Ein Bürgergeldempfänger muss deshalb 400 Euro ans Jobcenter zurückzahlen. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache ist aber Revision zugelassen.

Bürokratie und Amtsstuben-Flair kommen bei den Bürgern nicht nur nicht


