LSG Celle klärt Grundsatzfrage: Wer Jugendarrest hat, bekommt kein Bürgergeld

Zählt Jugendarrest als Freiheitsentziehung? Ja, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Ein Bürgergeldempfänger muss deshalb 400 Euro ans Jobcenter zurückzahlen. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache ist aber Revision zugelassen.

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